Regeln von Bundesnetzagentur Weniger zahlen für Schneckentempo-Internet
Wer künftig Messungen mit der Desktop-App
"breitbandmessung.de" von der Bundesnetzagentur vornimmt, der kann mit
diesen Werten die Reduzierung der monatlichen Zahlungen rechtfertigen.
Wer daheim viel schlechteres Internet hat als
vom Provider versprochen, kann ab Dezember Zahlungen an diesen
reduzieren.( Wo steht im Vertrag das diese
Geshwindigkeit auch realisert /garantiert wird ? ). Die Bundesnetzagentur legt in ihrem
Allgemeinverfügungsentwurf zu Minderungsregelungen für
Festnetz-Breitbandanschlüssen Kriterien fest, die an diesem Mittwoch als
Entwurfsfassung veröffentlicht werden - nach einer Befragung von
Marktteilnehmern erfolgt dann die endgültige Festlegung. "Unsere
geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend
zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen
Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
In dem Kriterienkatalog geht es darum, wie
groß die Defizite sein müssen, bevor der Verbraucher das Minderungsrecht
in Anspruch nehmen darf. Die Kriterien gelten für Festnetz-Internet. Bei
der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in diesem Jahr wurde die
Rolle der Verbraucher gestärkt. Zwar konnte man schon vorher die Zahlung
an den Internetanbieter reduzieren, wenn die Leistung mies war.
Allerdings war es für Verbraucher schwierig, dieses Recht durchzusetzen.
Reduzierung der monatlichen Zahlungen
rechtfertigen Das soll sich ändern: Wer künftig Messungen
mit der Desktop-App "breitbandmessung.de" von der Bundesnetzagentur
vornimmt, der kann mit diesen Werten die Reduzierung der monatlichen
Zahlungen rechtfertigen. Nun definiert die Netzagentur die Schwelle, ab
der ein Verbraucher Anspruch ab Minderung hat. Wie viel man weniger
zahlen kann, steht bereits fest:
Bei einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden
Abweichung bei der Geschwindigkeit" kann so viel gemindert werden, wie
der Abstand zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung
beträgt.
Beim Abschluss von Internetverträgen müssen
die Provider in Produktinformationsblättern klarstellen, wie hoch ihre
maximale und minimalen Datenübertragungsraten sind sowie das Tempo, das
normalerweise zur Verfügung steht. An diesen Werten muss sich der
Verbraucher orientieren, um - je nach Ergebnis der Messungen - weniger
zahlen zu dürfen.